Wann ändert sich die Gesetzgebung für Trans-Menschen in Deutschland?
von Caelan Novo Fernandez
Wenn Trans-Personen ihre Geschlechtsbezeichnung und ihren Vornamen in Deutschland ändern wollen, müssen sie oft einen qualvollen Prozess durchlaufen, der maßgeblich durch das Gesetz verursacht wird, das sie befolgen müssen: das Transsexuellengesetz.
UPDATE: Das Selbstbestimmungsgesetz soll kommen! Am 30. Juni 2022 stellen die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann die Pläne für das neue Gesetz vor: Das „Transsexuellengesetz“ wird abgeschafft und zukünftig soll dann eine Erklärung vor dem Standesamt für die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen reichen. Fragen und Antworten zum neuen Selbstbestimmungsgesetz gibt es beim Bundesfamilienministerium.
Das Transsexuellengesetz – besser bekannt unter dem Kürzel TSG – wurde 1980 verabschiedet und trat im Folgejahr in Kraft. Das war vor mehr als 40 Jahren. Zu der Zeit mag es revolutionär gewesen sein, aber heute wird die Gesetzgebung des Transsexuellengesetzes als Menschenrechtsverletzung betrachtet. Trotz aller Kritik gilt das Gesetz noch immer. Doch mit einer neuen Regierungskoalition könnte endlich ein Wandel in Sicht sein.
Zweck des Transsexuellengesetzes ist es, Trans-Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren Vornamen und ihre Geschlechtsbezeichnung rechtlich zu ändern. Um dieses Gesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei getrennte Gutachten von Sachverständigen vorgelegt werden. Aus diesen soll hervorgehen, dass sich die antragstellende Person einem anderen als dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlt, der Drang, mit dieser Identität zu leben mindestens seit drei Jahren besteht und dass sich dieses Gefühl höchstwahrscheinlich nicht mehr ändern wird.
Die Änderung der Geschlechtsbezeichnung und des Vornamens nach dem Transsexuellengesetz ist jedoch aufwändig und teuer. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer zur Änderung des Vornamens und der Geschlechtsbezeichnung nach dem Transsexuellengesetz neun Monate, wobei die Bandbreite zwischen fünf und bis zu zwanzig Monaten liegt. Die Studie stellt außerdem fest, dass die Gesamtkosten des Verfahrens bei etwa 1.900 Euro liegen.
Das derzeitige Verfahren kostet nicht nur mehr, als sich manche Menschen leisten können, Transgender-Personen erfahren im Prozess der Änderung ihrer Geschlechtsbezeichnung auch eine Vielzahl von Diskriminierungen. Felicia Ewert, die den Prozess miterlebt hat, sagt im Interview mit Zeit Online: „Ich fühlte mich sehr zerbrechlich und ausgeliefert.“ Ewert musste intime Fragen zu ihren vergangenen Beziehungen und ihrem Sexualleben beantworten, die nichts mit ihrer Geschlechtsidentität zu tun haben. Andere berichten, dass sie aufgrund von Geschlechterstereotypen befragt, erniedrigenden körperlichen Untersuchungen oder Pädophilietests unterzogen wurden.
Das Transsexuellengesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungswidrig eingestuft – 2011 wurde ein Teil des Gesetzes zuletzt für unanwendbar erklärt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt fest, dass die TSG-Regelungen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen. Und selbst eine Überprüfung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2018 empfiehlt Reformen zugunsten der Selbstbestimmung.
Es gab zuvor von verschiedenen Parteien Versuche, die Gesetzgebung zu ändern. Die jüngsten Entwürfe stammen von FDP und Grünen, die das Transsexuellengesetz durch ein neues Gesetz ersetzen würden – das Selbstbestimmungsgesetz. Die letzte Debatte über eine Gesetzesänderung fand im Mai 2021 statt. Trotzdem wurden alle bisherigen Versuche von der damaligen Regierungskoalition aus CDU und SPD blockiert, auch die AfD stimmte dagegen.
Nachdem sich nun die neue Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP gebildet hat, sitzen somit die beiden Parteien, die schon früher Entwürfe zur Reform des Transsexuellengesetzes vorgelegt hatten, jetzt in der amtierenden Regierung. In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag heißt es ausdrücklich, dass sie „das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen werden“. Dem Vertrag zufolge würde bei einem künftiges Verfahren zur Änderung des Vornamens und der Geschlechtsbezeichnung ein Besuch beim Standesamt reichen. Diese neue Regelung würde demnach eine Änderung des Geschlechtseintrages und Namen durch Selbstauskunft möglich machen.
Obwohl dies ein Hoffnungsschimmer für Trans-Menschen in Deutschland ist, sind diese Pläne noch sehr unkonkret. Von der Koalition liegen noch keine Entwürfe für ein solches Selbstbestimmungsgesetz vor. Ob die Parteien die Versprechen aus ihrem Wahlkampf halten werden, bleibt unklar. Aber sollte die Koalition eine solche Gesetzesänderung vorschlagen, wäre die Verabschiedung dieses Gesetzes realistisch, da die Regierung die nötige Mehrheit im Bundestag hätte. Der Bundesrat, der an der Gesetzgebung beteiligt ist, hat die bisherige Regierung aufgefordert, die Gesetzgebung des TSG im Jahr 2017 zu ändern, und die Bedeutung der Selbstbestimmung bei der Änderung der eigenen Geschlechtsbezeichnung zum Ausdruck gebracht. Von Seiten des Bundesrates ist also kein Widerstand erwartbar.
Unter Berücksichtigung all dieser Entwicklungen scheint es kein größeres Hindernis zu geben, woran eine Gesetzesänderung des Transsexuellengesetzes scheitern würde. Was es jetzt braucht, sind Maßnahmen der Regierungskoalition. Angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie und des aufflammenden Krieges in der Ukraine scheint eine Änderung des Transsexuellengesetzes derzeit jedoch nicht auf der politischen Agenda zu stehen.
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